02.03.2022 | Valerie Höne
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz & andere Steuerentlastungen 2022
Kurzer Überblick
Vor dem Hintergrund der rasant steigenden Energiepreise hat der Koalitionsausschuss am 23. Februar ein Paket von Entlastungsmaßnahmen geplant.
Dazu gehören neben dem vorgezogenen Wegfall der EEG-Umlage vor allem aus steuerlicher Sicht ...
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von aktuell 9.984 Euro auf 10.347 Euro (für Einzelnveranlagte) angehoben werden (+363 Euro).
- Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Km auf 38 ct , die ursprünglich ab 1.01.2024 geplant war, wird rückwirkend bereits zum 1.01.2022 wirksam.
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll, ebenfalls rückwirkend zum 1.01.2022, von bisher 1.000 Euro auf 1.200 Euro steigen.
- Das VIERTE CORONA-STEUERHILFEGESETZ, das zügig auf den Weg gebracht werden soll, sieht u. a. vor:
- Verlängerung der Home-Office-Pauschale von jährlich 600 € bis zum 31.12.2022
- Verlängerung der befristeten steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022
- Nochmalige Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 wird. Werden Sie von einem Steuerberater betreut, dann ist die Abgabefrist für 2020 bis 31.08.2022 (+6 Monate) verlängert. Die Abgabefristen für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängern sich zugunsten der Steuerpflichtigen ebenfalls.
- Erweiterte Verlustrechnung, d. h. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 bis zur Höhe von 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. €) können auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden.
- Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen, d. h., dass dies auch für in 2022 getätigte Investitionen angewandt werden kann.
- Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen, die 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
Zum Entlastungspaket gehören neben anderen Maßnahmen auch die Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 und die Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro ab Oktober dieses Jahres.
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