Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
09.09.2019 | Frank Wendland

Umsatzsteuer: Dauerfristverlängerung

So vermeiden Sie Zeitdruck, Fehler und Kosten

Pünktlich zum 10. des Monats oder des neuen Quartals wird die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
für den Vormonat bzw. das vorherige Quartal fällig.

Es sei denn, Sie sind als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit oder Sie sind Jahreszahler.

Existenzgründer sind grundsätzlich Monatszahler.

Und das Finanzamt verseht bei Verspätungen keinen Spaß. Säumniszuschläge von 1% der
Steuerschuld bis zu 50.000,-€ können fällig werden.

Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung.

IHR NUTZEN? 

Sie gewinnen 1 Monat Zeit, können Ihren Monatsschluss in Ruhe erledigen und eine
fehlerfreie Voranmeldung einreichen.

Bei Monatszahlern wird mit der Genehmigung der Dauerfristverlängerung durch das Finanzamt eine
Sondervorauszahlung fällig, die am Ende des Geschäftsjahres verrechnet wird.

Die Sondervorauszahlung ist also keine zusätzliche Zahlung, sondern eine Art "Kaution",
die am Jahresende wieder aufgelöst wird.


Wenn Sie wissen wollen, wie eine Dauerfristverlängerung funktioniert, ob für Sie die Monats-, Quartals-
oder Jahreszahlung greift bzw. empfehlenswert sind, wenn sie mehr über USt.-Befreiung für Kleinunternehmer
erfahren möchten oder Sie wünschen ganz einfach steuerliche Beratung, dann rufen Sie uns an.

Wir sind für Sie da! 0621/42 29 68-6
 

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