Steuerrelevante Neuerungen 2024
Grundfreibetrag, Mindestlohn ...
Wie jedes Jahr bringt auch das Jahr 2024 Neuregelungen mit sich, die für Steuerpflichtige relevant sind.
Nachfolgend eine Kurzübersicht zu wichtigen Neuerungen. Mitunter profitieren Steuerzahler, andere Änderungen sind weniger erfreulich für die Betroffenen.
ABER ACHTUNG!
Das Wachstumschancengesetz noch nicht verabschiedet. Es befindet sich noch im Vermittlungsverfahren, so dass vieles vom Geplanten noch ungewiss ist.
Was kommt sicher?
Mindestlohn
Zum 01.01.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 € auf 12,41 €. Für Arbeitgeber bedeutet das einen erneuten Anstieg der Personalkosten um mindestens 3,6 %, wenn wir einkalkulieren, dass auch über Mindestlohn bezahlte Mitarbeiter das Abstandsgebot zu ihrer Vergütung im Blick haben.
Minijob
Im Gleichklang mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).
Achtung: Laufende Tarifverträge bleiben im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht
- für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung,
- Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung,
- Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung,
- ehrenamtlich Tätige.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro/Jahr angehoben worden, Ehepaare erhalten den doppelten Freibetrag.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird 2024 auf 3.192 € je Elternteil angehoben (zusammen 6.384 €).
Umsatzsteuer
- Gastronomie: Trotz aller Verhinderungsversuche und trotz mündlicher Zusagen des Bundeskanzlers ist ab 01.01.2024 die Umsatzsteuer wieder auf 19 % angehoben worden. Was das gekoppelt mit der erneuten Anhebung des Mindestlohnes und enormer Verteuerung im Einkauf für die Branche bedeutet, bleibt abzuwarten.
Was kommt vielleicht?
Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Unternehmer, die im vorausgegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € Umsatzsteuer erklärt haben (bisher 1.000 €), sollen ab Besteuerungszeitraum 2024 von der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Vorauszahlung befreit werden.
- Kleinunternehmer: Sie sollen (mit wenigen Ausnahmen) grundsätzlich von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen befreit werden. Dennoch kann das Finanzamt weiterhin jederzeit zur Abgabe auffordern.
- Ist-Besteuerung: Die Option zur Wahl der Ist-Besteuerung (Steuer zum Zeitpunkt des Entgelteingangs statt zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung) soll ab Besteuerungszeitraum 2024 bis zur Umsatzgrenze 800.000 € möglich sein (bisher 600.000 €).
Ertragsbesteuerung
- Die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) soll ab 2024 auf 1.000 € ausgeweitet und die Grenze für Pool-Abschreibung auf 5.000 € angehoben werden.
- Die Option zur Körperschaftsbesteuerung soll nun für alle Personengesellschaften möglich sein.
Weitere (geplante) Neuerungen finden Sie in früheren STEUER-TIPPS:
Geschenke, Verpflegung & mehr ab 2024
Fünftelregelung für Abfindungen ab 2024
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