Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
06.08.2024 | Frank Wendland

Steuerklassen für Paare - viel Lärm um nichts?

Ab 2023 entfallen Steuerklassen III und V

Ursprünglich war die Steuerklassen-Kombination III/V zur Förderung der Familie gedacht, und zwar im klassischen Sinne – ein Partner arbeitet, der andere sorgt sich um Haushalt und Kinder. Das ist längst nicht mehr die Regel, und auch die Begriffe Familie und Partnerschaft haben sich gewandelt.

Bisher nutzen Paare die III/V-Kombination, um ihr monatlich verfügbares Netto zu optimieren/erhöhen. Der Gutverdiener wählt regelmäßig die Steuerklasse III und somit profitieren beide Partner zusammen genommen von einer insgesamt geringeren Steuerlast. Die Wahl dieser Kombination lohnt sich insbesondere bei erheblichen Gehaltsunterschieden bzw. bei nur einem Verdiener. Arbeiten beide und wählen die Kombination III/V, ist eine jährliche Einkommensteuererklärung Pflicht. Und häufig wird dann eine Steuernachzahlung fällig.

Diese Regelung will die Bundesregierung nun abschaffen.

Wiederbelebung des Faktorverfahrens

Was die Wenigsten zu wissen scheinen: Das Faktorverfahren gibt es bereits. Und schon jetzt können Paare sich dafür entscheiden, statt der III-V-Kombination die IV-IV-Kombination mit Faktor für eine ausgewogenere Verteilung des Lohnsteuerabzugs zu nutzen. Ein entsprechender Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Ab 2030 wird dies dann aber die einzige Möglichkeit sein, um die oben beschriebene monatliche Optimierung weiter nutzen zu können. Der Eindruck kann entstehen, dass die Politik, statt das Faktorverfahren durch Information und Aufklärung nach vorn zu bringen, ganz einfach die Steuerklassen III und V aus dem Verkehr zieht.

Konsequenzen

  • Jedes Paar muss einen Antrag auf Teilnahme am Faktorverfahren stellen, wenn es seine monatliche Steuerlast optimieren möchte.
  • Eine Einkommensteuererklärung ist bei Faktorwahl zwingend einzureichen (Erklärungspflicht), damit das Finanzamt am Ende das tatsächliche gemeinsame Einkommen ermitteln kann .
  • Der Faktor muss wahrscheinlich (zumindest ist das derzeit so) jährlich neu beantragt werden.

Zu fragen wäre, ob tatsächlich Partnerschaften und vor allem Familien gefördert werden. Der „zinslose Kredit“, der Paaren mit Steuerklasse III und V bislang temporär gewährt wurde, ist bei Wegfall der III/V-Steuerklassen jedenfalls Geschichte, weil der Staat die wahrscheinliche Einkommensteuer auf Grundlage des festgesetzten Faktors treffsicherer bestimmen kann.

Ob die Einführung des Faktorverfahrens zum schon oft angekündigten Bürokratieabbau beitragen wird, bleibt abzuwarten. Wenn jährlich eine Faktorfestsetzung notwendig ist, wäre das zumindest zu hinterfragen – denken wir nur an z. B. Millionen von Anträgen auf Faktorfestsetzung.

Fazit: Egal, wie Sie sich entscheiden,...

ob nun für die III/V-Kombination oder die IV/IV-Kombination mit oder ohne Faktor, die monatlichen Lohnsteuerbeträge sind lediglich Abschläge auf die tatsächliche Einkommensteuer. Die Rechnung wird am Ende des Jahres gemacht. Wählen Sie nicht die günstigsten Steuerklassen, haben Sie zwar übers Jahr weniger Liquidität, bekommen aber am Jahresende eine entsprechende Erstattung. Haben Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie nachzahlen. Letztendlich zahlen Sie unter dem Strich keinen Cent weniger Steuern. So war es und so wird es immer sein.

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