Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
07.10.2019 | Frank Wendland

Selbständig oder gewerblich?

Abfärbetheorie: Wo die Tücken lauern

Die sogenannte ‚Abfärbetheorie‘ (§ 15 EstG) meint die Umwidmung von bisher nicht gewerblichem Einkommen in gewerbliches.

Klassische Beispiele sind

  • Gemeinschaftspraxen von Ärzten, die neben ihren Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Einkünfte aus dem Verkauf von medizinischen Produkten und Hilfsmitteln (z. B. Kontaktlinsen, Blutdruckmesser) haben,
  • Immobilienverwaltungen, die neben ihren Dienstleistungen Gebäude vermitteln oder veräußern,
  • Architekturbüros, die ihr Geld grundsätzlich mit selbständiger Arbeit verdienen. Erzielt jedoch auch nur eine beteiligte Person daneben innerhalb der Architektengesellschaft zusätzlich Einkünfte aus Immobilienvermittlung, sind dies gewerbliche Einkünfte.

 

Überschreiten diese Einkünfte die ‚Bagatellgrenze‘ von 3% der Gesamtnettoumsätze und/oder einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,- Euro/Jahr, werden sämtliche Gewinne vom Finanzamt als gewerblich bewertet und entsprechend umqualifiziert.

DAS HAT FOLGEN

  • für Art und Höhe der Steuerpflicht,
  • auf das Betriebsvermögen und kann im Veräußerungsfall zur Aufdeckung stiller Reserven führen, auch die Spekulationsfrist betreffen sowie
  • zusätzliche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten mit sich bringen.


Sie sind freiberuflich bzw. selbständig tätig, haben zusätzliche Einkünfte und wollen solche Folgen vermeiden?
Dann rufen Sie uns an! Tel. 0621 / 43 29 68-6

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