Schlussabrechnung für Coronahilfen
Nächste Fristverlängerung
Nach Verlautbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) durch die prüfenden Dritten wegen des hohen Antragsaufkommens nun noch einmal bis zum 31.08.2023 verlängert.
Ebenfalls bis zum 31.08.2023 kann in begründeten Einzelfällen im digitalen Antragsportal auch weiterhin eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden.
Ob das das letzte Wort ist oder noch weitere Aufschübe folgen, bleibt abzuwarten.
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