Offenlegung der Jahresabschlüsse
Nachtrag
Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Fristverlängerung und Verschonung von Sanktionen bei verspäteteter Offenlegung des Jahresabschlusses abgelehnt hatte.
Nun die gute Nachricht für Betroffene . . .
Nach einer Ankündigung des Bundesamtes für Justiz (BFJ) werden in Abstimmung mit dem BMJ Unternehmen mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2021, deren Frist zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 endet, vor dem 11. April 2023 nicht sanktioniert.
Damit sollen die Belange der weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.
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