Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
24.02.2025 | Frank Wendland

Mutterschutzfristen

Neuregelung ab 1. Juni 2025

Die vom Bundestag am 30.01.2025 beschlossenen Neuerungen des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten war, wurden am 14.02.2025 auch vom Bundesrat einhellig verabschiedet.

Bisher galt …

Müttern steht nach der Entbindung gesetzlich eine achtwöchige Schutzfrist zu, in der sie nicht arbeiten dürfen. Ausgeschlossen von dieser Regelung waren bisher jedoch Frauen, die durch Fehlgeburt ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren hatten.

Ab 1. Juni 2025 gilt …

Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche sieht die Neuregelung des Gesetzes eine Ausweitung der Mutterschutzfristen vor.

Diese sind wie folgt gestaffelt:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche – bis zu zwei Wochen
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche – bis zu sechs Wochen
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche – bis zu acht Wochen.

Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie die Betroffene im jeweiligen Zeitraum nicht beschäftigen dürfen, sofern sie sich nicht ausdrücklich zur Erbringung ihrer Arbeitsleitung bereit erklärt.

Im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots haben Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres.

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