Minijob & Rentenversicherung
Eigenbeitrag einzahlen - Ja oder Nein?
Wenngleich in der Corona-Krise ihre Zahl um ca. 850.000 gesunken ist, waren in Deutschland
Ende 2020 fast 6 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Damit ist immerhin statistisch
jeder 7. Erwerbstätige Minijobber in Haupt- oder Nebenbeschäftigung.
Minijobber verdienen derzeit durchschnittlich maximal 450 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % des Lohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eine Pflicht, eigene Beiträge einzuzahlen, besteht nicht.
Jedoch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch einen Eigenbeitrag von 3,6 % die Beiträge auf den vollen Rentenbeitragssatz von 18,6 % aufzustocken, um größere Rentenansprüche zu erwerben.
Mehr als 80 % der Minijobber entscheiden sich gegen eine Aufstockung der Beitragszahlungen. Folglich baut nur etwa jeder fünfte von ihnen größere Ansprüche auf die gesetzliche Rente auf.
STELLT SICH ALSO DIE FRAGE …
Lohnt es sich, als Minijobber freiwillig die Differenz zum vollen Rentenbeitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?
WIR SAGEN …
Das muss jeder Minijobber für sich entscheiden.
Pauschal ist diese Frage nicht seriös zu beantworten. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, u. a. das Alter, die bereits erworbenen Rentenansprüche, die verbleibenden Jahre bis zum Renteneintritt, Lebensumstände (Kinder, Vermögen, erwerbstätiger Partner) und anderes mehr.
Was also spricht für einen Eigenbeitrag zur Rentenversicherung?
Was eher weniger?
WARTEZEIT
Durch die eigenen Beiträge erreichen Sie schneller die sogenannte Wartezeit – die Zeit, die Sie mindestens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Um Anspruch auf Altersrente zu erwerben, beträgt die Wartezeit
5 Jahre. Zahlen Sie also insgesamt 5 Jahre lang einen Eigenbeitrag, haben Sie die Wartezeit erfüllt, während Sie ohne Eigenbeitrag auf weniger als 4 Jahre kommen, also länger arbeiten müssen, um die Wartezeit zu erreichen.
Für jemanden, der z. B. studiert oder gerade in die Berufswelt startet, kann ein Minijob mit Eigenbeitrag ein erster Schritt hin zu einer eigenen Altersvorsorge sein.
PFLICHTBEITRAGSZEIT
Ebenso gilt das für Menschen, die nur noch wenige Jahre bis zum Eintritt in die Altersrente haben. Ihnen wird bei Einzahlung des vollen Rentenbeitragssatzes die Zeit, die Sie im Minijob arbeiten, als sogenannte Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Dies wird vor allem dann relevant, wenn Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte erreichen möchten.
KINDERBERÜCKSICHTIGUNGSZEIT
Auch für Elternteile mit Minijob kann der Eigenbeitrag wegen der sogenannten Kinderberückichtigungszeit vorteilhaft sein, denn hiermit wird die Rente von Elternteilen mit Kindern zwischen dem 3. und dem 10. Lebensjahr aufgewertet, wenn der Verdienst unter dem Durchschnitt liegt.
LEISTUNGEN AUS DER RENTENVERSICHERUNG
Auch für den Anspruch auf Reha-Maßnahmen oder die sogenannte Erwerbsminderungsrente sind die Pflichtbeiträge, also der volle Beitragssatz, wichtig. Dieser kann u. U. verloren gehen, wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
RENTENHÖHE
Kommen Sie aufgrund Ihrer Erwerbsbiographie zum Renteneintrittsalter ohnehin maximal auf die Höhe der Grundsicherung, dürfte die Rentenhöhe bei der Abwägung für oder gegen einen Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung eher eine geringere Rolle spielen.
Haben Sie jedoch bereits über Jahre Rentenansprüche erworben, die über der Grundsicherung oder gar über dem Durchschnitt liegen und haben am Ende Ihres Erwerbslebens aus unterschiedlichsten Gründen in einem Minijob gearbeitet, dürfte jeder Euro mehr zur Altersrente willkommen sein.
Verbindliche Entscheidung
Für die Dauer des Minijobs können Sie Ihre Entscheidung, sich von der Rentenbeitragspflicht befreien zu lassen, nicht rückgängig machen. Erst bei einem Wechsel des Minijobs haben Sie erneut die Wahl.
UNSER RAT ...
Prüfen Sie selbst anhand der hier genannten Kriterien, ob sich ein Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie lohnt.
Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten. Ebenso kann ein Steuerberater Ihnen wichtige Hinweise geben.
Sie haben Fragen? Sie wünschen Beratung in Sachen Lohn, Buchführung, Steuern?
Dann rufen Sie uns an:0621/43 29 68-6
Wir sind für Sie da!
Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:
Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: