Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
07.01.2020 | Frank Wendland

Kleinunternehmer-Reglung

Kleinunternehmer: Umsatzgrenze ab 2020 angehoben

Unter die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fällt ein Unternehmer, dessen Umsätze des Vorjahres bisher 17.500 € nicht überschritten.

Ab 2020 gilt eine Höchstgrenze von 22.000 € - eine Anhebung um fast 26 %. Unverändert bleibt die voraussichtliche Umsatzhöhe von 50.000 € für das laufende Geschäftsjahr.

Kleinunternehmer stellen ihren Kunden keine Umsatzsteuer (USt.) in Rechnung, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Rechnungen weisen stets Nettobeträge aus und enthalten einen eindeutigen Hinweis auf die Kleinunternehmer-Reglung nach § 19 UStG.

Das bedeutet nicht, dass keine USt. entsteht.

Sie wird lediglich aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung übermäßigen bürokratischen Aufwandes für Kleinunternehmer 'nicht erhoben‘.

Drum prüfe, wer sich einmal bindet …

Sie können jederzeit statt der Kleinunternehmer-Regelung auch die Regelbesteuerung wählen. Sie weisen dann USt. aus, führen sie ans Finanzamt ab und können im Gegenzug Vorsteuer abziehen.

Wählen Sie als Kleinunternehmer die Regelbesteuerung, sind Sie mindestens 5 Jahre an Ihre Entscheidung gebunden.

Drum prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die jeweiligen Vor- und Nachteile!

Sie sind Gründer und/oder Kleinunternehmer? Sie suchen kompetente Beratung. Dann rufen Sie uns an 0621/432968-6. Vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch.

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