Kassenvorschriften 2020
Was Ihre Kasse können muss - Video-Tipp
Wenn Sie Bargeschäfte haben, müssen Sie Ihre elektronische Kasse aufrüsten oder gar durch eine neue Kasse ersetzen.
Denn schon ab dem 1.01.2020 gelten neue Anforderungen an elektronische Kassen. Hierzu zählt u. a. eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
Eine Nichtaufgriffsregelung, d. h. eine Nichtbeanstandung der vorhandenen Kassen, bis 30. September 2020 wurde zwar von Bund und Ländern beschlossen.
Diese ist jedoch sehr eingeschränkt und betrifft nur wenige Kassensysteme. Es bleibt also in den meisten Fällen wenig Zeit zum Handeln.
Sie sind von den Neuerungen betroffen?
Erste Informationen darüber, welche Funktionen Ihre Kasse haben muss und was Sie tun müssen, um Ihre jetzige Kasse weiter nutzen zu dürfen, liefert Ihnen unser aktueller Video-Tipp
"Kasse richtig führen: Die neuen Pflichten ab 2020" in der Rubrik "Für Gründer und Unternehmen"
https://www.steuerberatung-mannheim.com/unsere-video-tipps.html
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