Inflationsausgleichsprämie zur Abgeltung von Überstunden?
Es kommt drauf an...
Können Sie als Arbeitgeber eine steuer- und sozialabgabefreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen, um Überstunden abzugelten?
Wie so oft kommt es auf die Details an.
JA, Arbeitgeber können die IAP nutzen, wenn ...
Überstunden arbeitsvertraglich regelmäßig nicht vergütet, sondern in Freizeit ausgeglichen werden. In diesem Fall können Sie die IAP nutzen, um Ihren Mitarbeitern Überstunden zu vergüten.
Am Ende bleibt es Ihnen als Arbeitgeber überlassen, ob Sie die IAP hierfür anbieten oder nicht. Einen Rechtsanspruch haben Ihre Mitarbeiter nicht.
Jedoch dürfte die Option Geld statt Freizeit für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zeiten drastisch steigender Preise mitunter eine attraktive Alternative sein.
Nein, Arbeitgeber können die IAP nicht nutzen, wenn ...
eine Bezahlung von Überstunden vertraglich vereinbart (auch alternativ zum Freizeitausgleich!) oder regelmäßige Betriebspraxis ist. Dann können Überstunden nicht unter Nutzung der steuerfreien IAP abgegolten werden.
Warum?
Die IAP muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, und das wäre sie in diesem Falle nicht.
Mehr zur IAP
FAQ zur Inflationsausgleichsprämie: Bundesfinanzministerium - FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz
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