Grundsteuererklärung
Abgabefrist bis 31.01.2023 verlängert
Nach Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig um drei Monate von ursprünglich 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert.
Das freut nicht nur die betroffenen Bürger, die sich mühsam durch die Online-Formulare hindurch arbeiten und zuvor zum Teil noch zahlreiche Daten zusammensuchen müssen. Es verschafft auch den ohnehin mit den Schlussrechnungen für Corona-Hilfen neben ihren täglichen Arbeiten belasteten Steuerberatern etwas Luft, um ihre Mandanten auch bei der Grundsteuererklärung zu unterstützen.
Sie haben Fragen? Sie wünschen Hilfe bei Ihrer Grundsteuererklärung? Sie suchen Beratung in Sachen Steuern, Buchführung, Lohn? Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6
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