Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
19.08.2022 | Frank Wendland

Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen

Bundesministerium gibt grünes Licht

Die ursprüngliche Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (mit Ausnahme der Soforthilfe) war der 31.12.2022. Nun gibt die Bundessteuerberaterkammer am 19. August in einer Pressemitteilung bekannt, dass diese Frist verlängert werden soll. 

Laut Pressemeldung der Kammer gab es für eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2023 aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits grünes Licht.

Die neue Frist gilt für das Paket 1 mit der Überbrückungshilfe I bis III sowie November und Dezemberhilfe ebenso wie für das Paket 2 mit Überbrückungshilfe III Plus und IV.

Im Einzelfall sollen prüfende Dritte sogar bis spätestens 31. August 2023 eine Fristverlängerung bis zum 31.Dezember 2023 über das bekannte Online-Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen können.

Die Verlängerung ist sowohl für die Betroffenen, die die Hilfen in Anspruch genommen haben, als auch für die prüfenden Dritten angesichts der zusätzlichen Belastungen und Arbeiten in den letzten 2 Jahren eine entlastende Nachricht.

Für beide ist sie ein Zeitgewinn. Für die Betroffenen zusätzlich ein Zinsgewinn, denn auch mögliche Rückzahlungen werden später fällig. Das schafft etwas Luft in einer Zeit, in der eine Krise die andere jagt.

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