Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
27.02.2020 | Frank Wendland

Freiwillige Steuererklärung

Chance nutzen statt Geld verschenken

Sie sind Arbeitnehmer und haben keine weiteren Einkünfte? Dann sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Dennoch lohnt es häufig, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Vor allem dann, wenn ...

  • Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen haben,
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistung, Handwerker, Haushaltshilfen anfallen,
  • Sie nicht ununterbrochen im selben Dienstverhältnis waren,
  • Sie einen variierenden Arbeitslohn haben,
  • sich Ihre Steuerklasse geändert hat,
  • Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kirchenlohnsteuer abzieht,
  • Sie Kinder / Kinderbetreuungskosten haben.

 

In den meisten Fällen zahlt sich eine freiwillige Steuererklärung aus. Denn Sie können i. d. R. mit einer Erstattung rechnen.

Fordert das Finanzamt wider Erwarten doch Steuern nach ... - kein Problem! Bei einer freiwilligen Steuererklärung haben Sie bis zu einem Monat Zeit, diese per Einspruch ohne Begründung zurückzuziehen. Ohne Risiko.

Obendrein sind Sie bei freiwilliger Steuererklärung nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden, sondern haben nach Ende des Veranlagungszeitraums 4 Jahre Zeit. Für 2019 sogar bis zum 2. Januar 2024, da der 31.12.2023 ein Sonntag und der 01.01.2024 ein Feiertag ist.

Sie wünschen Beratung? Wir sind für Sie da! 0621 / 43 29 68-6

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