Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
02.09.2021 | Valerie Höne

Elterngeld

Diese Verbesserungen gelten ab dem 01.09.2021

Werdende Eltern dürfen sich freuen: Für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, soll die Zahlung von Elterngeld flexibler und unbürokratischer gestaltet werden. Ebenso sollen Eltern von zu früh geborenen Kindern stärker unterstützt werden.

Die nachfolgenden Verbesserungen gehen aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2021 hervor:

Elterngeld und Teilzeitarbeit:

  • Die neben dem Bezug von Elterngeld zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden (für Paare durchschnittlich 24 – 32 Wochenstunden) erhöht, somit vier volle Arbeitstage á acht Stunden.
  • Nachträgliche Nachweise über die während des Bezuges von Elterngeld geleistete Arbeitszeit sind zukünftig nur noch in Ausnahmefällen einzureichen

Frühgeburten:

Wird das Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin geboren, erhöht sich die Zahl der Monate, in denen Elterngeld bezogen werden kann. Maximal sind hier bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld möglich:

  • mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • mindestens acht Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzlicher Monat Basiselterngeld

Aus der Pressemitteilung gehen noch weitere Verwaltungsvereinfachungen hervor, von denen unter anderem Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften profitieren können. Mehr dazu unter „BMFSFJ - Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021“.

Gut zu wissen:

Finanziert werden die Verbesserungen ohne zusätzliche Mittel aus dem Haushalt: Künftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000,00 Euro (vormals 500.000,00 Euro) oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten.

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