Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
19.10.2020 | Frank Wendland

Einkommensteuer: Verkauf einer selbst genutzten Immobilie

Zankapfel Arbeitszimmer

Der Verkauf einer privat bewohnten Immobilie ist im Regelfall einkommensteuerfrei.

Doch nun wurde ein Arbeitszimmer zum Zankapfel mit dem Finanzamt…

Eine Lehrerin verkaufte ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung, in der sie einen Raum als Arbeitszimmer nutzte. Die anteiligen Kosten hierfür hatte sie jährlich steuerlich geltend gemacht. Nach ca. 5 Jahren verkaufte sie die Wohnung mit Gewinn - grundsätzlich steuerfrei, da sie die Wohnung selbst genutzt hatte.

Doch das Finanzamt erhob auf den Gewinn anteilig Einkommensteuer für das heimische Büro.

BEGRÜNDUNG:

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren sei noch nicht abgelaufen.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied für die Lehrerin: Das Arbeitszimmer sei Teil der Privatwohnung und könne nicht unabhängig vom Rest verkauft werden. Der Kaufpreis sei also nicht in privat und beruflich aufzuteilen.

Dagegen legte das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof ein. Bis zu dessen Urteil können sich Betroffene auf das laufende Verfahren berufen und Einspruch einlegen, sollte das Finanzamt auf den Gewinn aus dem Verkauf der Privatimmobilie anteilig Steuern für das Arbeitszimmer erheben. Der Fall bleibt dann bis zum Urteil offen.

Wollen Sie jeglichen Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden, dann ...

Unser Rat:

Verkaufen Sie die selbst genutzte Immobilie frühestens nach 10 Jahren. Dann bleibt der Gewinn ganz sicher steuerfrei.

Sie sind Immobilienbesitzer/in und wünschen Beratung? Wir sind für Sie da!

Rufen Sie uns an: Tel. 0621 / 43 29 68-6

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