E-Rechnungen auf dem Vormarsch
Neu ab November 2020: Öffentliche Auftraggeber stellen um
Bei vielen öffentlichen Auftraggebern sind Papierrechnungen bald out! Sie stellen ab 27. November 2020 auf elektronische Rechnungen um. Ausgenommen sind lediglich Direktaufträge mit einem Nettoauftragswert von bis zu 1.000 Euro.
Gehören zu Ihren Kunden also öffentliche Verwaltungen, dann müssen Sie sich für die Zukunft darauf einstellen, diesen Kunden E-Rechnungen über deren bevorzugte Zustellkanäle zu schicken.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle Auftragnehmer.
Größere Unternehmen und Konzerne haben häufig bereits Lösungen für elektronische Fakturierung. Eine Herausforderung wird die Umstellung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft noch herkömmlich fakturieren.
Zurück geht diese Umstellung auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen, die am 26.05.2014 in Kraft trat. Diese ist in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie verabschiedet worden und eigentlich schon seit dem 27.11.2018 in Kraft.
E-Rechnungen enthalten den Rechnungsinhalt in Form strukturierter Datensätze (z. B. XRechnung), denn Ziel ist es, sie nicht nur elektronisch zu versenden, sondern anschließend gleich auch automatisch verarbeiten zu können.
Eine E-Rechnung ist nicht etwa lediglich eine elektronisch übermittelte Rechnung, z. B. im PDF oder TIF-Format. Das geforderte Format einer elektronischen Rechnung ist XRechnung oder alternativ ZUGFeRD (ab Version 2.1.). Sie sollten vom jeweiligen öffentlichen Auftragnehmer entsprechend informiert worden sein bzw. werden.
Die Umstellung auf E-Rechnungen für Lieferanten ist in den einzelnen Bundesländern bisher noch auf unterschiedlichem Entwicklungsstand. Während in Baden-Württemberg ab 01.01.2022 E-Rechnungspflicht für Lieferanten besteht, ist in Rheinland-Pfalz die E-Rechnungsverordnung offenbar noch in Arbeit und ein Beginn der E-Rechnungspflicht bisher nicht terminiert (Stand: Mai 2020).
Dennoch, die E-Rechnung wird kommen. Stellen wir uns darauf ein!
Sie wünschen Unterstützung in Sachen Steuern, Buchführung, Lohn?
Wir sind für Sie da! Tel. 0621 / 43 29 68-6
Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:
Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: