Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.06.2022 | Frank Wendland

Corona-Hilfen - Schlussabrechnung

Überbrückungshilfe, November- & Dezemberhilfe

Die Bundesregierung hat seit 2020 verschiedene Corona-Hilfspakete in Milliarden-Höhe aufgelegt und umgesetzt.

Sie haben Mittel aus Förderprogrammen erhalten?

Dann wird jetzt die Schlussabrechnung fällig

Beim Stellen der Förderanträge musste häufig mit Umsatz- und Kostenprognosen gearbeitet werden. Nun, da Ihnen die tatsächlichen Umsatzzahlen und die konkreten Fixkostenabrechnungen vorliegen, sind Sie zur Übermittlung einer Schlussabrechnung verpflichtet.

Seit dem 5. Mai 2022 ist dies über die digitale Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz möglich.

Die Schlussabrechnungen müssen wiederum durch prüfende Dritte erfolgen.

Hierfür brauchen diese … 

  • Daten des Antragstellers (auch wenn diese schon einmal erfasst wurden) zur Erstellung eines sogenannten Organisationsprofils. Dieses dient als Bindeglied zwischen sämtlichen Anträgen, für die eine Schlussabrechnung erfolgen muss.
  • die tatsächlichen Umsätze für jeden Fördermonat;
  • die tatsächlichen Fixkosten für die jeweiligen Fördermonate;
  • Informationen über alle weiteren Zuschussprogramme (z. B. Novemberhilfe, Dezemberhilfe, weitere Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld), die in Anspruch genommen wurden. Das soll Doppelförderungen ausschließen.
  • Information über Rückzahlung oder Teilrückzahlung von Corona-Soforthilfe, sofern Sie diese in Anspruch genommen haben.
     

Wichtig zu wissen …

Für jedes der beantragten Förderprogramme muss vom prüfenden Dritten ein separater Antrag auf Schlussabrechnung angelegt und ausgefüllt werden.

Frist

Die Schlussabrechnung für alle Überbrückungshilfen, einschließlich der Überbrückungshilfe III Plus und IV, sowie für die November- und Dezemberhilfe müssen b i s   z u m   3 1. 1 2. 2 0 2 2  durch die prüfenden Dritten eingereicht werden.

Unser Rat

Warten Sie nicht zu lange. Unterstützen Sie Ihre Steuerberater, indem Sie ihnen rechtzeitig die notwendigen Nachweise und Belege übergeben. Das ist auch gut für Sie. Denn Andrang und Aufwand werden groß sein, die Kapazitäten jedoch begrenzt.

Bescheide

Bis Sie einen Schlussbescheid über die endgültige Förderhöhe erhalten, dürften wegen der hohen Anzahl der zu prüfendenden Schlussabrechnungen einige Monate vergehen. Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilen die Bewilligungsstellen im Übrigen nicht. Jedoch sollen Sie künftig direkt über ein eigenes Portal den Bearbeitungsstatus einsehen können.

Rückzahlungen

Ergibt die Schlussabrechnung eine Überzahlung, d. h. haben Sie mehr Förderung bekommen als Ihrem eigentlichen Bedarf entsprach, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Eine angemessene Zahlungsfrist, die erst nach Zusendung des Schlussbescheides beginnt, wird von der Bewilligungsstelle gesetzt. Über Möglichkeiten für Stundung oder Ratenzahlung entscheidet die Bewilligungsstelle auf Anfrage in jedem einzelnen Fall.

Sie haben noch Fragen? Sie suchen Beratung rund um Steuern? 
Dann rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

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