Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
28.03.2022 | Julia Wendland

Computer & Co - Abschreibung auf 1 Jahr reduziert

Anwendung ab 01.01.2021

Mit BMF-Schreiben vom 22.02.2022 wurde die frühere Version vom 26.02.2021 noch einmal hinsichtlich der Verkürzung der Abschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter um einige Aspekte ergänzt.

Grundsätzlich sind abnutzbare Wirtschaftsgüter zum Anschaffungswert von über 800 Euro über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Für Computer und Co galten bislang 3 Jahre.

ABSCHREIBUNG IM JAHR DER ANSCHAFFUNG - AUCH ÜBER 800 EURO

Da Computerhardware, einschließlich der zugehörigen Peripheriegeräte, und die Software die Basis für die Digitalisierung bilden und wegen des rasanten technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel unterliegen, wurde ihre Nutzungsdauer und die Dauer der Abschreibung entsprechend angepasst. Sie wurde nun auf 1 Jahr reduziert.

Sie dürfen im Jahr der Anschaffung direkt steuerlich mindernd geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn sie über 800 Euro in der Anschaffung kosten.

ANWENDUNG AB 01.01.2021

Anwendung findet diese Neuregelung für digitale Wirtschaftsgüter, die nach dem 1. Januar 2021 angeschafft wurden.

Gleichzeitig kann sie auf Restbuchwerte aus den Vorjahren angewandt werden, d. h. auch sie können 2021 abgeschrieben werden.

AUCH GÜTER DES PRIVATVERMÖGENS

Dies gilt auch für Computer und Software aus dem Privatvermögen, die zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Sie können hier bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten oder bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

LISTE DER DIGITALEN WIRTSCHAFTSGÜTER

Eine Aufstellung und Beschreibung der digitalen Wirtschaftsgüter, auf die Neuregelung zutrifft, finden Sie im BMF-Schreiben vom 22.02.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002:025.

Im Wesentlichen gehören dazu:

  • Computer als Zentraleinheit, Desktop-Computer,
  • Notebook-Computer (Tablet, Slate-Computer. Mobile Thin-Client)
  • Desktop-Thin-client
  • Workstation, Mobile Workstation
  • Dockingstation
  • Externes Netzteil
  • Peripheriegeräte
    • Eingabegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, u. ä.
    • Externe Speicher wie Festplatte, DVD/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer
    • Ausgabegeräte wie Beamer, Drucker, Headset, Bildschirm/Monitor/Display

Alle Geräte und deren Zubehör müssen die Umweltanforderungen der EU erfüllen.

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