Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
28.01.2020 | Valerie Höne

20 oder 2020? Vorsicht vor Betrügern!

Was Sie auch wissen sollten ...

Wir neigen dazu abzukürzen. Auch die Jahreszahl im Datum.

Doch Vorsicht! Gerade die Verkürzung von 2020 auf "20" birgt Gefahren und öffnet Betrügern Tür und Tor für die Manipulation von Fristen und Dokumenten. Sie haben leichtes Spiel, aus einer abgekürzten "20" ein anderes Jahr zu machen, und zwar bei allen Jahren zwischen 2000 und 2099.

Klingt amüsant? Ist es aber nicht. Ganz besonders dann nicht, wenn Verträge oder Kündigungen manipuliert werden.

Stellen Sie sich vor:

Sie kündigen einen Vertrag zum Ende 2020, schreiben "31.12.20" und daraus wird "31.12.2022" gemacht.

Oder aus einer Zahlung ab dem "01.01.20" wird der "01.01.2019" und die Betrüger bestehen auf Zahlung und Zins.

Das Gleiche gilt für Schecks, verjährte Schulden, Mietverträge, Quittungen, Gutscheine oder Widerrufe.

Ein Nachweis der Manipulation ist in Zeiten digitaler Möglichkeiten schwierig, zeitraubend und kostspielig (z. B. ein Schriftgutachten).

Den Schaden haben Sie!

Zumeist bewegen sich solche Betrüger in einschlägigen Kreisen und werden versuchen, das "ausstehende Geld" einzutreiben.

Obwohl bisher (noch) keine Fälle bekannt geworden sind, warnen Verbraucherbehörden und Polizei. Kriminelle energie sucht sich immer ihren Weg.

UNSER RAT: Machen Sie es Betrügern so schwer wie möglich. Schreiben Sie die Jahreszahl 2020 aus!

 

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